Hilfe

Hilfe für Gewaltbetroffene

 

Alle Personen, die in der Schweiz durch eine Straft körperlich, psychisch oder sexuell geschädigt wurden, haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung. Dies gilt für jeden und ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weiterem. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Straftat in der Schweiz stattgefunden hat. Neben dem Opfer selbst sind auch nahestehende Angehörige berechtigt Hilfe zu beanspruchen. Die Inanspruchnahme von Opferhilfe ist in jedem Fall unentgeltlich. (BJ, o. J.)

 

Mitarbeiter der Opferhilfestellen

  • hören Ihnen zu und helfen Ihnen, das Geschehene zu verarbeiten.
  • helfen Ihnen dabei, zu entscheiden, wie es weitergeht und Lösungen zu finden.
  • informieren Sie über Ihre Rechte und erklären Ihnen z.B. wie Sie gerichtlich vorgehen können.
  • beraten Sie, zum Beispiel im Umgang mit Versicherungen.
  • leisten in dringenden Fällen finanzielle Soforthilfe und unterstützen Sie bei Gesuchen um Entschädigung und Genugtuung.
  • vermitteln Ihnen weitere Hilfe: zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt, oder psychologische oder medizinische Hilfe.
  • können Ihnen helfen, einen geschützten Ort zu finden. (Opferhilfe Schweiz, o. J.)

 

 

 


Quellen und weitere Informationen

BJ. (o. J.). Opferhilfe. Bundesamt für Justiz. Abgerufen 2. Juli 2023, von https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/opferhilfe.html

Was ist Opferhilfe? (o. J.). Opferhilfe Schweiz. Abgerufen 2. Juli 2023, von https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/was-ist-opferhilfe/